Die Trommeltrombosse
sind Stephan Krontal und Holger Müller. Alle nicht von den vorher genannten Personen in Absprache ausgetragenen Veranstaltungen sind Untrommelkonform aber ausdrücklich zur Nachahmung erwünscht. Ohne Trommeltrombosse kein offizieller Trommel-Slam und dadurch keine Möglichkeit einen Eintrag in die Trommel-Weltrangliste zu ergattern. Die Trommeltrombosse haben die Möglichkeit Werbepartnerveträge oder Sponsoren zu bestimmen oder abzuschliessen und können das Regelwerk erweitern oder ergänzen.
Trommler-Anmeldung:
Jeder Trommler der sich an einem Trommelturnier anmeldet verpflichtet sich zu trommeln (teilzunehmen). Sollte der angemeldete Trommler nicht erscheinen, so wird der Obolus (siehe Unkostenbeitrag) einbehalten. Bei Sonderfällen (Krankheit o.ä.) entscheiden die Oberhäupter (siehe Oberhäupter).
Obolus:
Der Unkostenbeitrag wird vom Ausrichter angeschlagen und soll 50,00 €/Person nicht überschreiten. Bei Sonderfällen wird eine Vollversammlung veranstaltet, wobei eine 2/3 Mehrheit die Entscheidung herbeibringen muss.
Oberhäupter:
Es werden 4 Oberhäupter gewählt nach normaler Auszählung.
Jeder hat die Möglichkeit ein Oberhaupt zu werden und kann sich zur Wahl stellen. Die Oberhäupter werden beim 1. Turnier mit einer Amtszeit von 1 Jahr gewählt und können sich jedes Jahr erneut zur Wahl anbieten. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die Aufgaben der Oberhäupter:
- Die Koordinierung der Trommelevents. Entscheidungen über Trommelort und Trommelzeit in Zusammenarbeit mit den Trommeltrombossen.
- Entscheidung über die Teilnehmeranzahl (in Absprache mit dem Trommelausrichter)
- Entscheidungen über mögliche Relegationen.
- etc..
Trommelausrichter:
Ein Trommelausrichter ist für die Austragung eines Trommel-Slams verantwortlich und beinhaltet folgende Aufgaben:
- Einladung der Trommler
- Trommelwerkzeug
Trommelspiel
Die Entfernung darf zwischen 3 – 5 Metern liegen, muss aber vor dem jeweiligen Turnier festgesetzt werden.
Das Schuhwerk darf selber gewählt werden!
Wird ein Treffer erzielt und die Trommille springt wieder aus der Trommel, so ist dies kein gültiger Treffer.
Trommelwerkzeug
– Die Trommel:
Der Trommelapparat darf nicht grösser als 80 cm breit und 100 cm hoch sein. Der Durchmesser der Trommel muss zwischen 25 cm – 35 cm liegen. Es sind keine Top-Lader erlaubt.
– Die Trommille (Trommelpille):
Stellt das Schussgerät dar. Darf nicht grösser als 41,5 cm Umfang und nicht schwerer als 500 Gramm sein.
– Waschküche:
Trommelnasch (Verpflegung) und Trommeldrumherum.
Trommelort:
Jeder hat die Möglichkeit ein Trommelevent auszutragen und kann sich als Trommelausrichter bei den Oberhäuptern bewerben.
Trommelzeit:
April-Mai = Schongang (Liga)
Juli-August = Trommelfelle (Turnier – WM)
Oktober-November = Schleudergang (Knockout)
Januar-Februar = Trommelwirbel (Play-Off`s)
Trommel, Trommel … mors, mors !!!